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Bürgergehalt !? BGE - Bedingungsloses Grundeinkommen

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Re: Bürgergehalt !? BGE - Bedingungsloses Grundeinkommen

Beitragvon Poet » 01.02.2010 - 17:03

Nena hat geschrieben:Da bin ich schon ganz gespannt. Das wird doch das neue Buch zum BGE!?! :book6:


Da darfst Du gespannt sein.
Mal ganz deutlich:


Das Buch kommt in 6 - 8 Wochen.

LG
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Re: Bürgergehalt !? BGE - Bedingungsloses Grundeinkommen

Beitragvon Nena » 01.02.2010 - 17:22

@Poet
Danke für die schnelle Antwort.
Zum Video: Ich mag Liebeserklärungen - und die ist wirklich toll.
Da kann frau neidisch werden.

LG
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Re: Bürgergehalt !? BGE - Bedingungsloses Grundeinkommen

Beitragvon Baraka » 01.02.2010 - 23:27

In Zeiten zunehmender neofeudalistischer, sozialrassistischer Demagogie ist es wohl nicht verkehrt, sich als Opfer des derzeit überwiegend totalitär herrschenden ökonomischen Kapitalverwertungssystems nicht länger den politischen Entwürdigungs- und Entrechtungsmechanismen dieses Systems wehrlos auszuliefern, sondern vielmehr Widerstand zu leisten, und auf seinen Grundrechten zu bestehen. Sowohl denen, die grundgesetzlich verankert, als letztlich aber auch denen, die es noch nicht sind, sich aber notwendigerweise aus Vernunft und empirischer Tatsachenrealität ableiten.

Paradebeispiel und Hauptwerkzeug der Missachtung und Zerstörung sämtlicher Grundrechte und Tatsachenrealität zu rein Machtpolitischen und Herrschaftslegitimatorischen Zwecken ist die sogenannte "Eingliederungsvereinbarung" (EGV) zwischen den ARGEN und ihren sogenannten "Kunden", der euphemistisch-manipulativen Bezeichnung für "Opfer". Das ARGE-Opfer wird dabei mehr oder weniger stets zu einer Unterschrift genötigt, unter Androhung der Existenzvernichtung, also der systematischen Boykottierung und Leugnung des Lebensrechtes eines Menschen, wie es für totalitäre und faschistische Gesellschaftsordnungen nur allzu charakteristisch ist. Während eine solche, erst einmal unterschriebene "Eingliederungsvereinbarung" das ARGE-Opfer sämtlicher Grundrechte beraubt und i.d.R. gewissen- und skrupellos machtpolitisch instrumentalisiert, gibt es aber stattdessen auch die Möglichkeit, hier den Spieß gewissermaßen einmal umzudrehen. Denn rechtlich ist niemand verpflichtet eine solche EGV zu unterschreiben, sondern man kann vielmehr einen eigenen Vorschlag für eine solche unterbreiten.

Und was bietet sich dann mehr an, als dieses Recht nicht nur wahrzunehmen, sondern dabei auch explizit auf seine Grundrechte, auf die Wahrung der Vernunft, inklusive strenger Orientierung an der empirischen Tatsachenrealität zu bestehen, und sich nicht länger rein irrationaler, ideologischer, menschenfeindlicher, sozialrassistischer, rein machtpolitisch legitimierter Willkür auszuliefern. Wie eine solche EGV aussehen kann, habe ich hier einmal musterhaft abgebildet. Von zentraler Bedeutung ist dabei vor allem der erläuternde Begleittext, der sowohl dem (zwar vermutlich überforderten) ARGE-Bediensteten eine unverrückbare, humanistische und vernünftige Grundposition deutlich machen kann, aber darüber hinaus natürlich auch dem ARGE-Opfer selbst überhaupt erst einmal verdeutlichen kann, wie sein eigener sittlicher bzw. rechtlicher, sowie rational und empirisch begründeter Standpunkt aussehen müsste, mit der er nicht länger repressiver und rassistischer Bürokratenwillkür ausgeliefert ist, sondern dieser wehrhaft, als Vernunftbegabter, mit unveräußerlicher Freiheit und Würde ausgestatteter Mensch entgegen tritt.

Ich spreche hier zwar der Deutlichkeit wegen vom ARGE-Opfer, aber tatsächlich übernimmt man auf diese Art und Weise nicht mehr eine ausschließliche Opferrolle, sondern wird auch "Täter". Denn man tut dabei nicht weniger, als auf seiner Freiheit und Würde zu bestehen. Eigentlich nichts besonderes, sollte man meinen - in einer (geistes-)kranken, latent faschistischen, vor allem puritanisch-sozialrassistischen Gesellschaftsordnung aber eine Notwendigkeit. Denn sonst besteht die Gefahr, dass die Herrschenden ihr Herrschaftsspiel der systematischen Verelendung, Entwürdigung und Entrechtung der Menschen, angefangen bei den durch die ökonomischen Verwertungsstrukturen gefallenen "Opfern", zuende spielen, bis zum bitteren Ende. Und dies kann letztlich in niemandes Interesse sein.

Hier nun also ein beispielgebender Vorschlag für eine

Eingliederungsvereinbarung

zwischen "ARGE-Opfer"
und "ARGE"
gültig bis (jeweils halbes Jahr)


Ziele:
Sicherung eines menschenwürdigen Daseins und freie Entfaltung der Persönlichkeit (§ 1 SGB I) (GG Art. 1 & 2)
Integration in erwerbsmäßige Arbeit: Freie Wahl einer konventionellen Erwerbsarbeit oder selbstständigen Tätigkeit (GG Art. 12)


1. Ihr Träger für Grundsicherung unterstützt Sie mit folgenden Leistungen zur Eingliederung:
Grundsicherung nach SGB II
Erstattung von Bewerbungskosten (4,33 Euro pro Bewerbung)
Ggf. Erstattung von Fahrtkosten (Bewerbungsgespräche und Einstellungstests)
Individuell verfolgtes Maßnahmeziel: Sicherung eines menschenwürdigen Daseins und freie Entfaltung der Persönlichkeit (§ 1 SGB I) (GG Art. 1 & 2), sowie freie Wahl einer konventionellen Erwerbsarbeit oder selbstständigen Tätigkeit (GG Art. 12).
Es findet keine Dumpinglohn-Zwangsarbeit auf öffentliche Kosten und zu Lasten regulärer Erwerbsarbeitsstellen statt (sog. "1-Euro-Jobs").

2. Bemühungen von ARGE-Opfer zur Eingliederung in erwerbsmäßige Arbeit:
Bewerbung auf mindestens vier und höchstens fünf Stellen pro Monat und monatlicher Nachweis der Bewerbungsaktivitäten in Einladungsgesprächen.


Begleitende Erläuterungen:
Eine Eingliederungsvereinbarung ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag und kein privater Beschäftigungsvertrag gemäß konventioneller Erwerbsarbeit. Die von der ARGE geleisteten sozialen Transferzahlungen sind von der ARGE mittels politisch installierter Kapitalumverteilung übernommene Sozialleistungen und keine privaten, kreditär erzeugten Zahlungsleistungen. Die ARGE dient als Vermittler von sozialen Transferleistungen und nicht als öffentlich-rechtliches Äquivalent konventioneller Erwerbsarbeitsverhältnisse. Die ARGE ist ein öffentlicher Dienstleister und ihre Transferleistungen dienen der Grundsicherung und ersetzen keine regulären erwerbsmäßigen Einkommen, sondern kompensieren ihr Fehlen bzw. den systemimmanenten und zunehmenden Mangel an konventioneller und ökonomisch wie sittlich tragfähiger Erwerbsarbeit innerhalb des etablierten ökonomischen Produktions- und Kapitalverwertungssystems. Sozialleistungen nach dem SGB sind rechtliche Verwirklichung unveräußerlicher Grund- und Menschenrechte und ökonomischer Bestandteil des durch Nachfrage bzw. Konsum u.a. auch konventionelle Erwerbsarbeit unterhaltenden Kapitalverwertungskreislaufes.

Für die gesetzlich etablierte Umverteilung der durch, sowohl Erwerbsarbeit als auch unternehmerische Tätigkeit diskriminierende, steuerliche Belastung erzielten staatlichen Kapitalgewinne in u.a. soziale Grundsicherungssysteme trägt der Gesetzgeber und nicht der Erwerbsarbeitslose Grundsicherungsbedürftige die alleinige Verantwortung. Jedoch dient sie in diesem Vertrag der ausdrücklichen Betonung selbstständiger Tätigkeit als Alternative zum sowohl durch ökonomisch unzurechnungsfähige Politik wie technologischen Fortschritt korrodierenden konventionellen Lohnbeschäftigungssystem. Darüber hinaus dient diese Positionierung, hin zur Betonung selbstbestimmter und selbstständiger Tätigkeitsausübung, auch der ethischen wie rechtlichen Gleichwertung jeder Form von Tätigkeit, sei sie in Form von entlohnter Erwerbsarbeit oder in Form einer dem etablierten produktiven Kapitalverwertungsprozess nicht oder nur unzureichend nutzenden selbstständigen Tätigkeit ausgeübt. Diese aus der empirischen Tatsachenrealität und der sittlichen Vernunft abgeleitete und legitimierte Positionierung beinhaltet die explizite Hinterfragung der traditionellen bürgerlichen Fetischisierung von entlohnter Erwerbsarbeit, ihrer steuerlichen Belastung und des Wachstums Kapitalverwertender Produktionsprozesse im Hinblick auf ihren tatsächlichen allgemein gesellschaftlichen Nutzen.

Dies schließt das aus der unveräußerlichen und grundgesetzlich verankerten Freiheit und Würde des Menschen hervorgehende und mit diesem öffentlich-rechtlichen Vertrag betonte und praktisch verwirklichte Recht der Möglichkeit freier und selbstbestimmter Tätigkeitsausübung ein. Dieses Recht schließt die Möglichkeit zur Entscheidung mit ein, einer ruinösen, parasitären und sozialdarwinistischem Ethos huldigenden Kapitalverwertungsökonomie nicht länger, allein aus Gründen sozioökonomischer Nötigung, dienstbar sein zu müssen. Die Wahl und Ausübung jeder Art von Tätigkeit, sei sie innerhalb oder außerhalb des etablierten Kapitalverwertenden Produktionssystems ausgeübt, erfolgt frei und selbstbestimmt. Rein persönliche emotionale Affekte und weltanschauliche Überzeugungen von Seiten des Grundsicherungsträgers sind irrelevant und illegitim bei der Beurteilung der gesellschaftlichen wie individuellen Sinn- und Zweckhaftigkeit einer spezifischen Tätigkeitsausübung sowie als Begründung einer (strafrechtlich relevanten) Nötigung zu nicht frei bestimmten traditionellen erwerbsmäßigen Tätigkeitsausübungen.


Es entfallen folgende rechts- und sittenwidrige Vertragsinhalte:
Zwangsarbeit (sog. "1-Euro-Job") *
Abmeldepflicht **
Rechtsfolgenbelehrung ***

(*)
Der sog. "1-Euro-Job" ist weder rechtlich, noch sittlich, noch empirisch vertretbar. Als Zwangs- und Dumpinglohn-Arbeitsmaßnahme verstößt diese Form irregulärer Beschäftigung gemäß konventioneller Erwerbsarbeit gegen sämtliche Grundrechte, einschließlich der unantastbaren Menschenwürde (GG Art. 1) und der freien Berufswahl (GG Art. 12), sowie gegen die in Art. 1 und 2 der ILO-Übereinkommen 29 und 105 über die Abschaffung von Zwangsarbeit vereinbarten Regelungen. Als öffentlich geförderte und reguläre Erwerbsarbeit verdrängende bzw. korrodierende, sowie lediglich als Beschäftigungstherapie statt Integrationsmaßnahme und darüber hinaus als machtpolitisches Propagandainstrument zur Bereinigung veröffentlicher Arbeitslosenstatistiken fungierende Beschäftigungsmaßnahme verstößt sie entgegen offiziellen Verlautbarungen tatsächlich eklatant gegen öffentliches Interesse und ist damit insbesondere auch ethisch und ökonomisch untragbar.

(**)
Die Abmeldepflicht verstößt gegen die grundgesetzlich garantierte Bewegungsfreiheit gemäß GG Art. 11 und ist irrelevant für die Inhalte dieses öffentlich-rechtlichen Vertrages. (s.o.)

(***)
Die Rechtsfolgenbelehrung ist irrelevant für einen öffentlich-rechtlichen Vertrag. (s.o.)


Dieser Vertrag ist jederzeit von beiden Vertragspartnern anfecht- und kündbar.


Zur (kosten-)freien Verwendung. :hide:

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Re: Bürgergehalt !? BGE - Bedingungsloses Grundeinkommen

Beitragvon Poet » 02.02.2010 - 02:35

Baraka wieder :thumpup:
EingliederungsVEREINBARUNG!
Wenn es eine VEREINBARUNG ist, muss sie verhandelbar sein.
Sonst wäre es unvereinbart... :hide:
Gute Idee. Willy will sich morgen mal darum kümmern, dass sie bekannter wird :hide:

:thx:
DerPoet :knuddel:
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Re: Bürgergehalt !? BGE - Bedingungsloses Grundeinkommen

Beitragvon Poet » 02.02.2010 - 15:17

Frisch aus dem Ticker:

PRESSEMITTEILUNG der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

NR. 0105
Datum: 2. Februar 2010

Hartz IV: Konservative bringen sich in Stellung

Zu den jüngsten Debatten um sogenannte Missbrauchsfälle bei Hartz IV sowie zur Forderung nach regionalen Unterschieden beim Regelsatz erklärt Markus Kurth, Sprecher für Sozialpolitik:

Eine Woche vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Höhe der ALG-II-Regelsätze versuchen Konservative, sich auf breiter Front in Stellung zu bringen. Rufe nach stärkeren Sanktionen oder regional verschiedenen Hartz- IV-Sätzen versuchen, vom eigentlichen Kern des Problems abzulenken:

Weder die bisherigen Hartz-IV-Sätze noch die um sich greifenden Dumpinglöhne reichen für ein auskömmliches Leben. Viele Jobcenter sind nicht in der Lage, eine vernünftige Rechtsanwendung zu garantieren. Sie haben im Jahr 2009 rund 270.000 falsche Hartz-IV-Bescheide ausgestellt. In einigen Bundesländern hat über die Hälfte der Klagen gegen Hartz-IV-Bescheide Erfolg, schon bei den Widersprüchen sind es weit über ein Drittel.

Alle Menschen in diesem Land möchten für einen fairen Lohn und unter fairen Arbeitsbedingungen arbeiten. Wir brauchen Mindestlöhne, damit Arbeit gerecht bezahlt wird und die Beschäftigten nicht auf ergänzende Sozialleistungen angewiesen sind. Wir brauchen einen Hartz-IV-Regelsatz, der nach Alter und nicht nach Regionen unterscheidet. Der Regelsatz muss mindestens 420 Euro betragen, damit die Betroffenen am gesellschaftlichen Leben teilhaben können.

Berufspopulisten wie Roland Koch oder Hans-Werner Sinn suchen die schnelle Schlagzeile und ignorieren die Ängste und Sorgen der Menschen in prekären Lebensverhältnissen.


(c) Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

http://www.gruene-bundestag.de

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Re: Bürgergehalt !? BGE - Bedingungsloses Grundeinkommen

Beitragvon Poet » 02.02.2010 - 16:39

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Re: Bürgergehalt !? BGE - Bedingungsloses Grundeinkommen

Beitragvon Baraka » 02.02.2010 - 17:53

:coolp: :thx:

Poet hat geschrieben:Wenn es eine VEREINBARUNG ist, muss sie verhandelbar sein.
Sonst wäre es unvereinbart... :hide:

Genau. Und vor allem: Wäre all das, was in solchen "Vereinbarungen" "vereinbart" wird, rechtmäßig, würde es erst gar keine "EGV" geben, sondern es gäbe von vornherein einen Verwaltungsakt.

Hier noch ein interessanter Artikel, der sich um den westlich-abendländischen Fetisch der (Lohn-)Arbeit rankt: :hide:

Christian Dries: Vorfahrt für Tätigkeit

Reflexionen zu einer philosophisch inspirierten Reform der Arbeitsgesellschaft

Trotz aller Arbeitsmarktreformen und trotz (noch) guter Konjunktur ist das Schreckgespenst der Arbeitslosigkeit nicht gebannt. Und diese hat viele Gesichter. Sie kaschiert sich im Niedriglohnsektor, in Teilzeit, prekärer Beschäftigung und verlängerten Ausbildungszeiten. Sozialversicherungspflichtige Erwerbsarbeit wird für den Lebensunterhalt der Bevölkerungsmehrheit immer unwichtiger. Hannah Arendt hat eine solche Entwicklung, die nicht auf die Bundesrepublik beschränkt ist, in Vita activa vor 50 Jahren prognostiziert und befürchtet: „Was uns bevorsteht, ist die Aussicht auf eine Arbeitsgesellschaft, der die Arbeit ausgegangen ist.“ (S. 13)

Für Deutschland lässt sich das statistisch eindrucksvoll belegen: Seit 1882 hat sich die Arbeitszeit, die eine Gesellschaft pro Jahr insgesamt für ihre Erhaltung, Sicherheit, Bildung und Unterhaltung abzüglich privater Haus- und Heimarbeit aufwendet, mehr als halbiert – bei gleichzeitig steigendem Bruttosozialprodukt. Die Binsenwahrheit der Volks wirte, Arbeit sei immer vorhanden, ist falsch – übrigens auch auf der kulturellen Ebene der Gesellschaft: Nicht alles, was für abstrakte makroökonomische Modelle und Statistiken noch „Arbeit“ ist, wird von der Bevölkerung auch als solche akzeptiert. Der Arbeitsbegriff ist immer schon normativ aufgeladen, was an der deutschen Mindestlohndebatte deutlich wird. Kurzum: Hannah Arendt hat Recht behalten. Und zwar mehr, als uns lieb sein kann.

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Re: Bürgergehalt !? BGE - Bedingungsloses Grundeinkommen

Beitragvon Anna » 02.02.2010 - 19:42

Poet hat geschrieben:So, hier stehts:
Willy meint: EGV? Vereinbare selbst!


Barakas Idee ist schon genial :thumpup: :thumpup: :thumpup:

LG
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Re: Bürgergehalt !? BGE - Bedingungsloses Grundeinkommen

Beitragvon Baraka » 02.02.2010 - 21:52

:thx:

Und hier noch ein Video:

"Ihrer wahren Wesensbestimmung nach ist die Wissenschaft
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Re: Bürgergehalt !? BGE - Bedingungsloses Grundeinkommen

Beitragvon wittwer » 04.02.2010 - 16:09

Das Liebeslied und die Eingliederungsvereinbarung haben mich beide auf ihre Art beeindruckt.
Gefühle transparent zu machen und offen zu zeigen, ist genau so bemerkenswert, wie Barakas Widerstands-Bewegung, die hoffentlich einiges bewegen kann.
:thx:
Wittwer
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Re: Bürgergehalt !? BGE - Bedingungsloses Grundeinkommen

Beitragvon Kora » 04.02.2010 - 20:14

Danke für die interessanten Links!
Die Menschen der modernen Erwerbsarbeits- und Wachstumsgesellschaft könnte man verdeutlichenderweise als Sklaven (ich unterstelle mich ganz der Willkor eines Übergeordneten), als sich-Prostituierende (ich tu was du willst, aber gib mir Geld dafür) oder als Bettler (gib mir Geld. Dann bist du besser als die anderen) bezeichnen. Was diese Ethik mal hinterfragt.
Dazu im Gegenzug, nennen wir ihn mal den freien Gemeinschafts-Menschen, der sich als Zelle oder Organ des Organismus autarke Menschengruppe versteht. Seine Versorgung ist durch diese Zusammengehörigkeit gesichert, denn die Absicht des Organismus ist das Überleben als Gesamtheit. Zu diesem Leben gehören soziale Tätigkeiten, Kultur, Spiel, Selbstausdruck genauso dazu wie das Beschaffen von Nahrung und Schutz. Ich stelle auch Überschussproduktion zwecks Verkauf nach aussen, als weder nachhaltig noch in diesem Modell notwendig, in Frage. Verteilung oder Verkauf innerhalb der Gruppe regelt sich nach den Bedürfnissen der Mitglieder. Jedes Mitglied hat seine Eigenart und Stimme und das Bewusstsein der Zugehörigkeit, und damit auch Mit-verantwortung für die Gesamtheit. Jeder kann im Rahmen dieses Organismus sein eigener Masstab sein.
In grösserem Rahmen eines Staates oder Landes als Organismus wäre das BGE mE ein Ausdruck des gleichen Modells.

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Re: Bürgergehalt !? BGE - Bedingungsloses Grundeinkommen

Beitragvon KlausD » 07.02.2010 - 13:12

Kora hat geschrieben:In grösserem Rahmen eines Staates oder Landes als Organismus wäre das BGE mE ein Ausdruck des gleichen Modells.


Das hast Du sehr treffend beschrieben. :thx:

Hier ein lesenswertes Interview, das ich gerade "gefunden" habe:
Interview mit Bert Rürup
"Macht reguläre Jobs attraktiver!"
Für den Arbeitsmarktexperten Bert Rürup war Hartz IV eine "richtige Reform". Im Gespräch mit der FR erklärt er, warum ein Mindestlohn nicht in im Gegensatz zu Hartz IV steht und plädiert für neue Zuverdienst-Regeln.


...

Auch die OECD weist darauf hin, dass Kombilohnkonzepte durch einen moderaten gesetzlichen Mindestlohn sinnvoll ergänzt würden. Zweitens hätten Arbeitslose einen größeren Anreiz, eine Stelle anzunehmen, da ein Mindestlohn die Möglichkeit begrenzt, dass Teile der finanziellen Unterstützung des Staates, die eigentlich für die Arbeitnehmer gedacht sind, über eine nach unten offene Lohnstruktur den Arbeitgebern zufließen. Drittens würde das Risiko der monopsonistischen Ausbeutung verringert.

Monopsonistisch? Das Wort müssen Sie erklären!

Bei einem Monopson, einem Nachfragemonopol, gibt es nur einen Nachfrager auf dem Markt. Arbeitsmärkte werden dann so bezeichnet, wenn die Arbeitgeber als Nachfrager über Marktmacht verfügen. In solchen Fällen können sie diese Macht nutzen, um mit der staatlichen Hilfe die Löhne zu drücken. Und zwar unter das von der Produktivität der Beschäftigten her mögliche Niveau - und damit ohne einen positiven Beschäftigungseffekt. Eine derartige Konstellation ist in Deutschland sicher eine Ausnahme; für einige Regionen, insbesondere in den neuen Ländern, aber nicht auszuschließen.
...

Zum Interview------------------->>>



Ein wesentlicher Satz, für jemand der so im System integriert ist wie Rürup:
Neoklassische Ökonomen wie Ifo-Chef Hans-Werner Sinn lehnen eine Erhöhung der Hartz-IV-Sätze für Familien ab, weil Eltern dann keinen Anreiz mehr hätten, einen Job anzunehmen. Sehen Sie das auch so?

Das Argument zieht nicht. Das Sozialstaatsgebot im Grundgesetz verpflichtet dazu, allen Bürgern ein soziokulturelles Existenzminimum zu gewährleisten. Dazu wird die Höhe dieser Fürsorgeleistung aus den Preisen eines Warenkorbes abgeleitet. Man kann sie deshalb nicht mit dem Hinweis auf das Lohnabstandsgebot kürzen.

Zum Interview------------------->>>
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Re: Bürgergehalt !? BGE - Bedingungsloses Grundeinkommen

Beitragvon Momo » 07.02.2010 - 13:52

Schaut Euch bitte folgende Dinge ganz genau an, und versucht mir eine anschließende Frage zu beantworten, die ganz unten steht. Bitete rst lesen, wenn Ihr Euch das angesehen habt.








Glaubt Ihr wirklich, dass Deutschland in einer für Normalsterbliche absehbaren Zeit reif für das BGE sein wird?
Mort interessierte sich für viele Dinge, zum Beispiel dafür, weshalb die menschlichen Zähne so gut zusammen paßten. Er hatte lange über diese Frage nachgedacht. Auch darüber, aus welchen unerfindlichen Gründen die Sonne ausgerechnet am Tag über den Himmel kroch, obgleich ihr Licht während der Nacht weitaus nützlicher gewesen wäre. [...]
Mit anderen Worten: Mort gehörte zu jenen Leuten, die gefährlicher sind als ein Sack voller Klapperschlangen. Er war entschlossen, über die elementare Logik des Universums Aufschluß zu gewinnen.
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Re: Bürgergehalt !? BGE - Bedingungsloses Grundeinkommen

Beitragvon KlausD » 07.02.2010 - 14:08

Momo hat geschrieben:Glaubt Ihr wirklich, dass Deutschland in einer für Normalsterbliche absehbaren Zeit reif für das BGE sein wird?


Natürlich, liebe Momo.
Sobald Euer neues Buch zum BGE auf dem Markt ist!!!!!!! :book6: :thumpup:

Solange fliehen die Menschen noch in die Karnevals-/Ballermann-/Volksmusik-Belanglosigkeit.

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Re: Bürgergehalt !? BGE - Bedingungsloses Grundeinkommen

Beitragvon Erich » 07.02.2010 - 19:13

KlausD hat geschrieben:Interview mit Bert Rürup
...
Zweitens hätten Arbeitslose einen größeren Anreiz, eine Stelle anzunehmen,
da ein Mindestlohn die Möglichkeit begrenzt, dass Teile der finanziellen Unterstützung des Staates, die eigentlich für die Arbeitnehmer gedacht sind, über eine nach unten offene Lohnstruktur den Arbeitgebern zufließen.


Das ist doch wieder ein klarer Punkt für das BGE.
Aufstocken, ohne von Unten nach Oben zu verteilen, sondern von Oben nach BGE-Plus,
weil jeder kann, der will, aber keiner muss.

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