Nena hat geschrieben:Da bin ich schon ganz gespannt. Das wird doch das neue Buch zum BGE!?!![]()
Da darfst Du gespannt sein.
Mal ganz deutlich:
Das Buch kommt in 6 - 8 Wochen.
LG
DerPoet
Nena hat geschrieben:Da bin ich schon ganz gespannt. Das wird doch das neue Buch zum BGE!?!![]()
Eingliederungsvereinbarung
zwischen "ARGE-Opfer"
und "ARGE"
gültig bis (jeweils halbes Jahr)
Ziele:
Sicherung eines menschenwürdigen Daseins und freie Entfaltung der Persönlichkeit (§ 1 SGB I) (GG Art. 1 & 2)
Integration in erwerbsmäßige Arbeit: Freie Wahl einer konventionellen Erwerbsarbeit oder selbstständigen Tätigkeit (GG Art. 12)
1. Ihr Träger für Grundsicherung unterstützt Sie mit folgenden Leistungen zur Eingliederung:
Grundsicherung nach SGB II
Erstattung von Bewerbungskosten (4,33 Euro pro Bewerbung)
Ggf. Erstattung von Fahrtkosten (Bewerbungsgespräche und Einstellungstests)
Individuell verfolgtes Maßnahmeziel: Sicherung eines menschenwürdigen Daseins und freie Entfaltung der Persönlichkeit (§ 1 SGB I) (GG Art. 1 & 2), sowie freie Wahl einer konventionellen Erwerbsarbeit oder selbstständigen Tätigkeit (GG Art. 12).
Es findet keine Dumpinglohn-Zwangsarbeit auf öffentliche Kosten und zu Lasten regulärer Erwerbsarbeitsstellen statt (sog. "1-Euro-Jobs").
2. Bemühungen von ARGE-Opfer zur Eingliederung in erwerbsmäßige Arbeit:
Bewerbung auf mindestens vier und höchstens fünf Stellen pro Monat und monatlicher Nachweis der Bewerbungsaktivitäten in Einladungsgesprächen.
Begleitende Erläuterungen:
Eine Eingliederungsvereinbarung ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag und kein privater Beschäftigungsvertrag gemäß konventioneller Erwerbsarbeit. Die von der ARGE geleisteten sozialen Transferzahlungen sind von der ARGE mittels politisch installierter Kapitalumverteilung übernommene Sozialleistungen und keine privaten, kreditär erzeugten Zahlungsleistungen. Die ARGE dient als Vermittler von sozialen Transferleistungen und nicht als öffentlich-rechtliches Äquivalent konventioneller Erwerbsarbeitsverhältnisse. Die ARGE ist ein öffentlicher Dienstleister und ihre Transferleistungen dienen der Grundsicherung und ersetzen keine regulären erwerbsmäßigen Einkommen, sondern kompensieren ihr Fehlen bzw. den systemimmanenten und zunehmenden Mangel an konventioneller und ökonomisch wie sittlich tragfähiger Erwerbsarbeit innerhalb des etablierten ökonomischen Produktions- und Kapitalverwertungssystems. Sozialleistungen nach dem SGB sind rechtliche Verwirklichung unveräußerlicher Grund- und Menschenrechte und ökonomischer Bestandteil des durch Nachfrage bzw. Konsum u.a. auch konventionelle Erwerbsarbeit unterhaltenden Kapitalverwertungskreislaufes.
Für die gesetzlich etablierte Umverteilung der durch, sowohl Erwerbsarbeit als auch unternehmerische Tätigkeit diskriminierende, steuerliche Belastung erzielten staatlichen Kapitalgewinne in u.a. soziale Grundsicherungssysteme trägt der Gesetzgeber und nicht der Erwerbsarbeitslose Grundsicherungsbedürftige die alleinige Verantwortung. Jedoch dient sie in diesem Vertrag der ausdrücklichen Betonung selbstständiger Tätigkeit als Alternative zum sowohl durch ökonomisch unzurechnungsfähige Politik wie technologischen Fortschritt korrodierenden konventionellen Lohnbeschäftigungssystem. Darüber hinaus dient diese Positionierung, hin zur Betonung selbstbestimmter und selbstständiger Tätigkeitsausübung, auch der ethischen wie rechtlichen Gleichwertung jeder Form von Tätigkeit, sei sie in Form von entlohnter Erwerbsarbeit oder in Form einer dem etablierten produktiven Kapitalverwertungsprozess nicht oder nur unzureichend nutzenden selbstständigen Tätigkeit ausgeübt. Diese aus der empirischen Tatsachenrealität und der sittlichen Vernunft abgeleitete und legitimierte Positionierung beinhaltet die explizite Hinterfragung der traditionellen bürgerlichen Fetischisierung von entlohnter Erwerbsarbeit, ihrer steuerlichen Belastung und des Wachstums Kapitalverwertender Produktionsprozesse im Hinblick auf ihren tatsächlichen allgemein gesellschaftlichen Nutzen.
Dies schließt das aus der unveräußerlichen und grundgesetzlich verankerten Freiheit und Würde des Menschen hervorgehende und mit diesem öffentlich-rechtlichen Vertrag betonte und praktisch verwirklichte Recht der Möglichkeit freier und selbstbestimmter Tätigkeitsausübung ein. Dieses Recht schließt die Möglichkeit zur Entscheidung mit ein, einer ruinösen, parasitären und sozialdarwinistischem Ethos huldigenden Kapitalverwertungsökonomie nicht länger, allein aus Gründen sozioökonomischer Nötigung, dienstbar sein zu müssen. Die Wahl und Ausübung jeder Art von Tätigkeit, sei sie innerhalb oder außerhalb des etablierten Kapitalverwertenden Produktionssystems ausgeübt, erfolgt frei und selbstbestimmt. Rein persönliche emotionale Affekte und weltanschauliche Überzeugungen von Seiten des Grundsicherungsträgers sind irrelevant und illegitim bei der Beurteilung der gesellschaftlichen wie individuellen Sinn- und Zweckhaftigkeit einer spezifischen Tätigkeitsausübung sowie als Begründung einer (strafrechtlich relevanten) Nötigung zu nicht frei bestimmten traditionellen erwerbsmäßigen Tätigkeitsausübungen.
Es entfallen folgende rechts- und sittenwidrige Vertragsinhalte:
Zwangsarbeit (sog. "1-Euro-Job") *
Abmeldepflicht **
Rechtsfolgenbelehrung ***
(*)
Der sog. "1-Euro-Job" ist weder rechtlich, noch sittlich, noch empirisch vertretbar. Als Zwangs- und Dumpinglohn-Arbeitsmaßnahme verstößt diese Form irregulärer Beschäftigung gemäß konventioneller Erwerbsarbeit gegen sämtliche Grundrechte, einschließlich der unantastbaren Menschenwürde (GG Art. 1) und der freien Berufswahl (GG Art. 12), sowie gegen die in Art. 1 und 2 der ILO-Übereinkommen 29 und 105 über die Abschaffung von Zwangsarbeit vereinbarten Regelungen. Als öffentlich geförderte und reguläre Erwerbsarbeit verdrängende bzw. korrodierende, sowie lediglich als Beschäftigungstherapie statt Integrationsmaßnahme und darüber hinaus als machtpolitisches Propagandainstrument zur Bereinigung veröffentlicher Arbeitslosenstatistiken fungierende Beschäftigungsmaßnahme verstößt sie entgegen offiziellen Verlautbarungen tatsächlich eklatant gegen öffentliches Interesse und ist damit insbesondere auch ethisch und ökonomisch untragbar.
(**)
Die Abmeldepflicht verstößt gegen die grundgesetzlich garantierte Bewegungsfreiheit gemäß GG Art. 11 und ist irrelevant für die Inhalte dieses öffentlich-rechtlichen Vertrages. (s.o.)
(***)
Die Rechtsfolgenbelehrung ist irrelevant für einen öffentlich-rechtlichen Vertrag. (s.o.)
Dieser Vertrag ist jederzeit von beiden Vertragspartnern anfecht- und kündbar.

PRESSEMITTEILUNG der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
NR. 0105
Datum: 2. Februar 2010
Hartz IV: Konservative bringen sich in Stellung
Zu den jüngsten Debatten um sogenannte Missbrauchsfälle bei Hartz IV sowie zur Forderung nach regionalen Unterschieden beim Regelsatz erklärt Markus Kurth, Sprecher für Sozialpolitik:
Eine Woche vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Höhe der ALG-II-Regelsätze versuchen Konservative, sich auf breiter Front in Stellung zu bringen. Rufe nach stärkeren Sanktionen oder regional verschiedenen Hartz- IV-Sätzen versuchen, vom eigentlichen Kern des Problems abzulenken:
Weder die bisherigen Hartz-IV-Sätze noch die um sich greifenden Dumpinglöhne reichen für ein auskömmliches Leben. Viele Jobcenter sind nicht in der Lage, eine vernünftige Rechtsanwendung zu garantieren. Sie haben im Jahr 2009 rund 270.000 falsche Hartz-IV-Bescheide ausgestellt. In einigen Bundesländern hat über die Hälfte der Klagen gegen Hartz-IV-Bescheide Erfolg, schon bei den Widersprüchen sind es weit über ein Drittel.
Alle Menschen in diesem Land möchten für einen fairen Lohn und unter fairen Arbeitsbedingungen arbeiten. Wir brauchen Mindestlöhne, damit Arbeit gerecht bezahlt wird und die Beschäftigten nicht auf ergänzende Sozialleistungen angewiesen sind. Wir brauchen einen Hartz-IV-Regelsatz, der nach Alter und nicht nach Regionen unterscheidet. Der Regelsatz muss mindestens 420 Euro betragen, damit die Betroffenen am gesellschaftlichen Leben teilhaben können.
Berufspopulisten wie Roland Koch oder Hans-Werner Sinn suchen die schnelle Schlagzeile und ignorieren die Ängste und Sorgen der Menschen in prekären Lebensverhältnissen.
(c) Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
http://www.gruene-bundestag.de
Poet hat geschrieben:Wenn es eine VEREINBARUNG ist, muss sie verhandelbar sein.
Sonst wäre es unvereinbart...![]()

Reflexionen zu einer philosophisch inspirierten Reform der Arbeitsgesellschaft
Trotz aller Arbeitsmarktreformen und trotz (noch) guter Konjunktur ist das Schreckgespenst der Arbeitslosigkeit nicht gebannt. Und diese hat viele Gesichter. Sie kaschiert sich im Niedriglohnsektor, in Teilzeit, prekärer Beschäftigung und verlängerten Ausbildungszeiten. Sozialversicherungspflichtige Erwerbsarbeit wird für den Lebensunterhalt der Bevölkerungsmehrheit immer unwichtiger. Hannah Arendt hat eine solche Entwicklung, die nicht auf die Bundesrepublik beschränkt ist, in Vita activa vor 50 Jahren prognostiziert und befürchtet: „Was uns bevorsteht, ist die Aussicht auf eine Arbeitsgesellschaft, der die Arbeit ausgegangen ist.“ (S. 13)
Für Deutschland lässt sich das statistisch eindrucksvoll belegen: Seit 1882 hat sich die Arbeitszeit, die eine Gesellschaft pro Jahr insgesamt für ihre Erhaltung, Sicherheit, Bildung und Unterhaltung abzüglich privater Haus- und Heimarbeit aufwendet, mehr als halbiert – bei gleichzeitig steigendem Bruttosozialprodukt. Die Binsenwahrheit der Volks wirte, Arbeit sei immer vorhanden, ist falsch – übrigens auch auf der kulturellen Ebene der Gesellschaft: Nicht alles, was für abstrakte makroökonomische Modelle und Statistiken noch „Arbeit“ ist, wird von der Bevölkerung auch als solche akzeptiert. Der Arbeitsbegriff ist immer schon normativ aufgeladen, was an der deutschen Mindestlohndebatte deutlich wird. Kurzum: Hannah Arendt hat Recht behalten. Und zwar mehr, als uns lieb sein kann.
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Poet hat geschrieben:So, hier stehts:
Willy meint: EGV? Vereinbare selbst!

Kora hat geschrieben:In grösserem Rahmen eines Staates oder Landes als Organismus wäre das BGE mE ein Ausdruck des gleichen Modells.
Interview mit Bert Rürup
"Macht reguläre Jobs attraktiver!"
Für den Arbeitsmarktexperten Bert Rürup war Hartz IV eine "richtige Reform". Im Gespräch mit der FR erklärt er, warum ein Mindestlohn nicht in im Gegensatz zu Hartz IV steht und plädiert für neue Zuverdienst-Regeln.
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Auch die OECD weist darauf hin, dass Kombilohnkonzepte durch einen moderaten gesetzlichen Mindestlohn sinnvoll ergänzt würden. Zweitens hätten Arbeitslose einen größeren Anreiz, eine Stelle anzunehmen, da ein Mindestlohn die Möglichkeit begrenzt, dass Teile der finanziellen Unterstützung des Staates, die eigentlich für die Arbeitnehmer gedacht sind, über eine nach unten offene Lohnstruktur den Arbeitgebern zufließen. Drittens würde das Risiko der monopsonistischen Ausbeutung verringert.
Monopsonistisch? Das Wort müssen Sie erklären!
Bei einem Monopson, einem Nachfragemonopol, gibt es nur einen Nachfrager auf dem Markt. Arbeitsmärkte werden dann so bezeichnet, wenn die Arbeitgeber als Nachfrager über Marktmacht verfügen. In solchen Fällen können sie diese Macht nutzen, um mit der staatlichen Hilfe die Löhne zu drücken. Und zwar unter das von der Produktivität der Beschäftigten her mögliche Niveau - und damit ohne einen positiven Beschäftigungseffekt. Eine derartige Konstellation ist in Deutschland sicher eine Ausnahme; für einige Regionen, insbesondere in den neuen Ländern, aber nicht auszuschließen.
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Zum Interview------------------->>>
Neoklassische Ökonomen wie Ifo-Chef Hans-Werner Sinn lehnen eine Erhöhung der Hartz-IV-Sätze für Familien ab, weil Eltern dann keinen Anreiz mehr hätten, einen Job anzunehmen. Sehen Sie das auch so?
Das Argument zieht nicht. Das Sozialstaatsgebot im Grundgesetz verpflichtet dazu, allen Bürgern ein soziokulturelles Existenzminimum zu gewährleisten. Dazu wird die Höhe dieser Fürsorgeleistung aus den Preisen eines Warenkorbes abgeleitet. Man kann sie deshalb nicht mit dem Hinweis auf das Lohnabstandsgebot kürzen.
Zum Interview------------------->>>
Momo hat geschrieben:Glaubt Ihr wirklich, dass Deutschland in einer für Normalsterbliche absehbaren Zeit reif für das BGE sein wird?
KlausD hat geschrieben:Interview mit Bert Rürup
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Zweitens hätten Arbeitslose einen größeren Anreiz, eine Stelle anzunehmen,
da ein Mindestlohn die Möglichkeit begrenzt, dass Teile der finanziellen Unterstützung des Staates, die eigentlich für die Arbeitnehmer gedacht sind, über eine nach unten offene Lohnstruktur den Arbeitgebern zufließen.
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