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Bürgergehalt !? BGE - Bedingungsloses Grundeinkommen

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Re: Bürgergehalt !? BGE - Bedingungsloses Grundeinkommen

Beitragvon Baraka » 22.01.2010 - 17:59

Nicht gerade uninteressant:

Bundesverfassungsgericht: Urteilsverkündung in Sachen „Hartz IV“

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts wird auf der Grundlage der
mündlichen Verhandlung vom 20. Oktober 2009 (siehe Pressemitteilung
Nr. 96/2009 vom 19. August 2009) am

9. Februar 2010, 10:00 Uhr,
im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts,
Schloßbezirk 3, 76131 Karlsruhe

sein Urteil verkünden.


Zur Erinnerung:



Wichtiger Hinweis für Betroffene:

Rechtliche Tipps zur anstehenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes über die Regelleistungen
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat am 20. Oktober 2009 über die anhängigen Verfahren 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09 und 1 BvL 4/09 mündlich verhandelt. Dabei ging es um die vom Hessischen Landessozialgericht (LSG) und vom Bundessozialgericht (BSG) eingereichten Vorlagebeschlüsse, nach denen jeweils gemäß Art. 100 GG zu prüfen ist, ob §§ 20 und 28 SGB II und damit die Bemessung und die Höhe der Regelleistungen für Erwachsene und Kinder mit dem Grundgesetz zu vereinbaren sind.

[...]

Die Chance, dass es für die Vergangenheit rückwirkende Korrekturen für alle Leistungsbezieher/innen gibt, ist nicht allzu groß, aber sie besteht. Sollte das BVerfG sich für rückwirkende Korrekturen der Regelleistung entscheiden, müssen Ansprüche erst geltend gemacht werden, um von höheren Leistungen zu profitieren. Leistungsbezieher/innen (nach SGB II und SGB XII) müssen jetzt für die Vergangenheit einen Überprüfungsantrag stellen, und gegen laufende Bescheide Widerspruch einlegen.

Im Sozialrecht gibt es die Besonderheit, dass bei falscher Rechts- oder Tatsachenanwendung und bei Bestandskraft des Bescheides (Widerspruchsfrist ist abgelaufen), der falsche Bescheid rückwirkend zugunsten der Betroffenen korrigiert werden muss. Zu Unrecht nicht erbrachte Leistungen sind dann bis zu vier Jahre rückwirkend nachzuzahlen (§ 44 Abs. 1 und Abs. 4 SGB X). Die Rücknahme eines falschen Bescheides (und damit die Nachzahlung) können Betroffene mit einem Überprüfungsantrag einleiten.

Weiter
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Re: Bürgergehalt !? BGE - Bedingungsloses Grundeinkommen

Beitragvon Poet » 25.01.2010 - 16:35

Auch nett - frisch aus dem Ticker:

PRESSEMITTEILUNG der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

NR. 0064
Datum: 25. Januar 2010

„Weniger Netto vom Brutto“
Aktuelle Stunde zu Kopfpauschale beantragt

Hierzu erklärt Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer:

Wir haben für Donnerstag, 28.01.10, eine Aktuelle Stunde zum Thema "Einstieg in die Kopfpauschale – weniger Netto vom Brutto für die Beitragszahler der gesetzlichen Krankenversicherung" beantragt.

"Mehr Netto vom Brutto" – mit dieser Formel ist Schwarz-Gelb angetreten.
Keine 100 Tage nach Regierungsantritt erweist sich das als Wahlkampflüge. Tatsächlich wird es schon im Februar für rund zwölf Millionen Krankenversicherte "Weniger Netto vom Brutto" heißen. Denn ab dann werden die ersten Krankenkassen einen Zusatzbeitrag nehmen. Doch das ist nur die erste Welle. Im weiteren Jahresverlauf werden fast alle anderen Kassen nachziehen müssen.

Bundesgesundheitsminister Rösler redet sich damit heraus, dass die Zusatzbeiträge eine Hinterlassenschaft der großen Koalition seien. Doch er verschweigt, dass ihm die "kleinen Kopfpauschalen" gut ins Konzept passen. Denn die sind das ideale Testfeld für die von ihm gewollte "große Kopfpauschale". Gleichzeitig geraten die Krankenkassen immer tiefer in die roten Zahlen, weil Rösler und die Bundesregierung nichts gegen die ständig steigenden Ausgaben insbesondere im Arzneimittelbereich unternehmen. Damit sind weitere Belastungen für die Versicherten vorprogrammiert.

Wir wollen den schleichenden Einstieg in die Kopfpauschale nicht zulassen. In einer Aktuellen Stunde wollen wir von der Bundesregierung Auskunft darüber, ob sie auch weiterhin zu ihrem Wahlkampfversprechen "Mehr Netto vom Brutto" steht und wie ihre nächsten Pläne aussehen.

Bislang gilt dieses Versprechen für reiche Erben und Hoteliers, für die kleinen Leute gilt jetzt das Gegenteil. Und was wird aus dem Streit zwischen Schäuble und Rösler über den Sozialausgleich beim Kopfpauschalenmodell?


(c) Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen



...und das:
SMS - Sächsisches Staatsministerium für Soziales 25.01.2010 - Wirtschaft

Ungleiche Bezahlung von Frauen und Männern ist nicht akzeptabel

Nach wie vor verdienen Frauen deutlich weniger als Männer. Bundesweit beträgt die Differenz etwa 23 Prozent. „Auch wenn der Lohnunterschied bei uns im Freistaat Sachsen aufgrund der traditionell höheren Erwerbsneigung der Frauen im Durchschnitt nur 9 Prozent beträgt, ist diese Ungleichbehandlung nicht weiter hinnehmbar“, so Staatsministerin Christine Clauß heute in Dresden.

Die Lohnunterschiede haben verschiedene Ursachen. Einerseits bieten klassische Frauenberufe weniger Verdienst- und Aufstiegschancen als Berufe, in denen vorwiegend Männer arbeiten. Berufsinitiativen wie der Girls´Day in Sachsen sollen Mädchen ermutigen, technische und naturwissenschaftliche Berufe kennenzulernen und sich ggf. für die Ausbildung in einem solchen besser bezahlten Beruf zu entscheiden.

Andererseits werden Frauen auch in vergleichbaren Tätigkeiten bei gleicher Qualifikation geringer entlohnt als Männer. So erzielten vollzeitbeschäftigte Frauen im Freistaat Sachsen im Jahr 2008 im produzierenden Gewerbe in der unteren Leistungsgruppe nur rund 91 Prozent des Bruttomonatsverdienstes der Männer. Mit steigender Qualifikation wird die Differenz sogar noch größer: In der höchsten Leistungsgruppe erhalten Frauen für die gleiche Leistung nur rund 82 Prozent des Bruttogehalts ihrer männlichen Kollegen.

Clauß fordert: „Die sächsischen Arbeitgeber können diese Entgeltlücke schließen“. Ein neu entwickelter Selbsttest macht es möglich. Mittels dieses Verfahrens lässt sich feststellen, ob sie Männer und Frauen in ihrem Unternehmen tatsächlich gleich entlohnen. Das Programm „Logib-D“ wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend kostenfrei im Internet unter der Adresse www.logib-d.de bereit gestellt. Das Programm zeigt auf, inwieweit sich ggf. bestehende Unterschiede durch objektive Faktoren wie Ausbildung und Berufserfahrung begründen lassen.

„Um die Arbeitgeber und Sozialverbände für eine Einkommensangleichung zu sensibi-lisieren, unterstütze ich auch Initiativen wie den „Equal Pay Day“, der in diesem Jahr am 26. März begangen wird. Dieses Aktionsbündnis hat sich unter anderem zum Ziel gesetzt, weiter über unterschiedliche Karriere- und Verdienstchancen in einzelnen Berufsbildern und Branchen aufzuklären. Dies ist unabdingbar für eine Angleichung der Lebensverhältnisse von Männern und Frauen“, so Clauß abschließend.

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Re: Bürgergehalt !? BGE - Bedingungsloses Grundeinkommen

Beitragvon Baraka » 26.01.2010 - 04:12

Wie wär's mal mit 'ner Umfrage? (Ist 'ne rhetorische Frage.) :hide:

gutefrage.net - Soll das Bedinungsloses Grundeinkommen eingeführt werden?

Mitmachen und gewinnen! An Erfahrung, versteht sich. ^^

Und hier zur Erinnerung, was wir alles loslassen müssen, wenn uns ein BGE aufoktroyiert wird. :hide: Gehen wir's an.



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Re: Bürgergehalt !? BGE - Bedingungsloses Grundeinkommen

Beitragvon Poet » 26.01.2010 - 18:52

Herzallerliebst...
Frisch aus dem Ticker:

Pressemitteilung von Dienstag, 26. Januar 2010 - Spreeforum International GmbH

Deutscher Managerverband: Leistung belohnen, Eigentum schützen, Vertragsfreiheit erhalten Managergehälter sind keine Spielwiese für Populismus

Berlin / Leverkusen. Der Deutsche Managerverband kritisiert die aktuelle politische Debatte über die Begrenzung von Managergehältern. Als Begründung führt der Verband die Verletzung von Eigentumsrechten und den Eingriff in die Vertragsfreiheit an.

„Unternehmen sind Privateigentum und keine Spielwiese populistischer Politik-Funktionäre“, erklärt Norbert Sewtz, Finanzvorstand des in Leverkusen ansässigen Deutschen Managerverbandes. Der Auftrag einer Führungskraft, insbesondere von Managern, sei nicht, Beifall aus der Öffentlichkeit einzuheimsen, sondern den Unternehmenswert zu steigern und die kaufmännisch richtigen Entscheidungen zu treffen.

„Die Eigentümer und Aktionäre von Unternehmen können selbst entscheiden, wen sie wie entlohnen und ob sie die Bezahlung ihrer Manager für angemessen halten oder nicht.“ Wer gute Leistung bringe, solle auch gut entlohnt werden. Staatlichen Dirigismus brauche ein Unternehmen für diese Beurteilung nicht. Wenn der Staat hier aktiv werden wolle, sei der einzig logische Schritt, die Rechte von Aktionären und Eigentümern zu stärken, anstatt diese zu bevormunden, so die Position des Verbandes.

Sewtz: „Staatliche Eingriffe in die Entlohnungssysteme verhindern den freien und fairen Wettbewerb um die besten Köpfe in der Wirtschaft und führen zu Nachteilen für deutsche Unternehmen.“ Wer die Grundsätze der Vertragsfreiheit und des Schutzes privaten Eigentums ernst meine, der könne eine staatliche Regulierung von Gehältern, Boni oder Abfindungen nicht ernsthaft in Betracht ziehen.

Auch der Arbeitsmarkt unterliege laut Positionspapier des Deutschen Managerverbandes den Prinzipien des Marktes und damit von Angebot und Nachfrage. Aus diesem Grunde seien weder Mindestlöhne noch eine Obergrenze für Managergehälter im Sinne der wirtschaftlichen Entwicklung.

Aus Sicht des Managerverbandes habe der Staat vor allem in der jetzigen Krise bewiesen, dass er sich besser aus der Wirtschaft heraushalte. „Das haben uns die Landesbanken, die KfW und die IKB gelehrt“, erklärt Sewtz. Die Aufgabe des Staates müsse allein darin bestehen, den Unternehmen ordentliche Rahmenbedingungen zu schaffen, damit diese Erträge erwirtschaften können. „Dann zahlen sie auch Steuern und schaffen Arbeitsplätze“, so der Essener Diplom-Kaufmann.

Hintergrund:

Der Deutsche Managerverband ist der Berufsverband für Manager in Konzernen, Führungskräfte im Mittelstand und Selbstständige mit Personal- und Budgetverantwortung. Er vertritt persönliche und berufliche Interessen seiner Mitglieder in Wirtschaft, Politik und Gesellschaft und fördert das Ansehen des neuen Managerbildes in der Öffentlichkeit. Der Deutsche Managerverband fördert und fordert die strikte Orientierung an Werten im Management und setzt sich für Wachstum, wirtschaftliche und persönliche Freiheit sowie eine leistungsfreundliche Gesellschaft ein.

Kontakt zum Deutschen Managerverband:

Rainer Willmanns – Vorstandsvorsitzender

Deutscher Managerverband e.V.
Burscheider Str. 328
51381 Leverkusen
Tel: 02171-340-470
Fax: 02171-7310-79

Info@Managerverband.de
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Re: Bürgergehalt !? BGE - Bedingungsloses Grundeinkommen

Beitragvon Baraka » 26.01.2010 - 23:08

„Die Eigentümer und Aktionäre von Unternehmen können selbst entscheiden, wen sie wie entlohnen und ob sie die Bezahlung ihrer Manager für angemessen halten oder nicht.“ Wer gute Leistung bringe, solle auch gut entlohnt werden. Staatlichen Dirigismus brauche ein Unternehmen für diese Beurteilung nicht. Wenn der Staat hier aktiv werden wolle, sei der einzig logische Schritt, die Rechte von Aktionären und Eigentümern zu stärken, anstatt diese zu bevormunden, so die Position des Verbandes.

Ich stimme dem demonstrativ zu!
:demo:

Die Aufgabe des Staates müsse allein darin bestehen, den Unternehmen ordentliche Rahmenbedingungen zu schaffen, damit diese Erträge erwirtschaften können.

Ein verkapptes Plädoyer für das BGE. Mit diesem wird diese so emotionsgeladene Geschichte mit der Leistung und ihrer Entlohnung dann allerdings mal etwas realitätsgetreuer beurteilt werden. Man darf nämlich eines nicht vergessen - ich betone es nochmal:
Wer gute Leistung bringe, solle auch gut entlohnt werden.

Das ist nämlich auch Populismus. Ein strunzdummer noch dazu.

Den Vorwurf muss man den Herren vom Managerverband also machen: Erst mal an die eigene Nase packen.
:thx:

MFG,
eine Vox Populi
:hide:
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Re: Bürgergehalt !? BGE - Bedingungsloses Grundeinkommen

Beitragvon Baraka » 26.01.2010 - 23:28

Hartz IV: Endspurt für Überprüfungsanträge: noch 14 Tage

Hartz4-Plattform und Sozialticker weisen auf Fristablauf vor Bundesverfassungsgerichts-Urteils hin

Hartz4-Plattform und „Sozialticker“, die unabhängige, sozialpolitische Informationsplattform, weisen gemeinsam darauf hin, dass nach ihren Informationen nur noch bis zum 08. Februar 2010 rückwirkende Überprüfungsanträge in Bezug auf die Hartz IV-Regelsätze gestellt werden können. Mit Verkündung des Bundesverfassungsgerichts-Urteils am 09. Februar ist die Frist dafür abgelaufen. Entsprechend dem Vorlage-Beschluss des Hessischen Landessozialgerichts (HLSG) wird das Urteil des BVerfG den Eckregelsatz insgesamt betreffen - also die Regelsätze für Erwachsene nach § 20 des Zweiten Sozialgesetzbuches (§ 20 SGB II) UND die Regelsätze für Kinder nach § 28 des Zweiten Sozialgesetzbuches (§ 28 SGB II).

Bei der Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) am 20. Oktober 2009 hatten die Bundesverfassungsrichter unter Vorsitz des Präsidenten des BVerfG Prof. Dr. Dres. h.c. Hans-Jürgen Papier deutliche Bedenken an der Verfassungsmäßigkeit der Hartz IV-Regelsätze zu erkennen gegeben und eine über Hartz IV hinaus gehende grundsätzliche Prüfung des soziokulturellen Existenzminimums in Aussicht gestellt. Für den Fall, dass ein von Hans-Jürgen Papier angesprochenes „materielles Unrecht“ in Sachen Hartz IV, also ein zu niedriger Regelsatz, auch für die Vergangenheit festgestellt werden sollte, haben die Betroffenen eine Chance, auch rückwirkende Ausgleichszahlungen zu erhalten. Diese haben jedoch nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn vor der Urteils-Verkündung des BVerfG mit einem Überprüfungsantrag die bereits rechtskräftigen Hartz IV-Leistungsbescheide bis auf 4 Jahre zurückgehend angefochten wurden.

Nach Information von Hartz4-Plattform und Sozialticker ist deshalb folgendes zu beachten: Überprüfungsanträge müssen bis spätestens Montag, 08. Februar bei der jeweiligen Hartz IV-Behörde eingegangen sein. Diese Frist gilt jedoch nicht für Ablehnungen und Widerspruchsbescheide auf bereits eingereichte Überprüfungsanträge. In den Fällen müssen für die Widersprüche und Klagen unbedingt die in den „Rechtsbehelfsbelehrungen“ genannten Fristen eingehalten werden. Entsprechende Musteranträge wurden uns vom Hauptkläger, Thomas Kallay, zur Verfügung gestellt: http://www.hartz4-plattform.de.

Weitere Informationen und Hinweise dazu hat Thomas Kallay unter http://www.chefduzen.de/index.php?PHPSESSID=10e2cde37eff87c8816fa2c8e2823156&topic=20406.0 zusammengestellt.

Wiesbaden, 26. Januar 2010

Brigitte Vallenthin
Presse
Hartz4-Plattform
keine Armut! - kein Hunger! - kein Verlust von Menschenwürde!
Bürgerinitiative für die Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommens
sowie die Information und Unterstützung von Hartz IV-Betroffenen
0611-1721221
http://www.hartz4-plattform.de
info@hartz4-plattform.de
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Re: Bürgergehalt !? BGE - Bedingungsloses Grundeinkommen

Beitragvon Poet » 27.01.2010 - 14:19

Frisch aus dem Ticker:

PRESSEMITTEILUNG der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

NR. 0067
Datum: 27. Januar 2010

Anhörung zum Grundeinkommen ist eine große Chance

Zum Beschluss des Petitionsausschusses, eine öffentliche Ausschusssitzung zum Grundeinkommen durchzuführen, erklärt Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für Rentenpolitik:

Wir begrüßen, dass der Petitionsausschuss das breite Votum aus der Gesellschaft aufnimmt und sich auf eine öffentliche Anhörung verständigt hat. Eine Eingabe an den Bundestag, die eine so große Zahl von Mitzeichnenden aufweist, verdient eine Anhörung - und das losgelöst davon, wie man im Detail zu der inhaltlichen Ausgestaltung der Petition steht. Nachdem in der Gesellschaft und in wissenschaftlichen Kreisen schon lange intensiv über den Vorschlag eines bedingungslosen Grundeinkommens diskutiert wurde, ist es an der Zeit, dass sich auch der Bundestag mit dem Thema beschäftigt. Das Votum der vielen Unterzeichnenden muss ernst genommen werden

Mehr als 52.000 Bürgerinnen und Bürger unterzeichneten innerhalb von sechs Wochen die Online-Petition der Greifswalderin Susanne Wiest. Unter dem Titel "Reformvorschläge in der Sozialversicherung – Bedingungsloses Grundeinkommen" forderte die Petentin ein Grundeinkommen, dass nicht an Bedingungen wie den Zwang zur Arbeit oder andere Gegenleistungen geknüpft sein soll.


(c) Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen


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Re: Bürgergehalt !? BGE - Bedingungsloses Grundeinkommen

Beitragvon Poet » 28.01.2010 - 06:18

Frisch aus dem Ticker:

Medieninformation des Statistischen Landesamtes des Freistaates Sachsen
Nr. 20/2010 zum 28. Januar 2010

Hartz-IV-Einführung hat 5. Geburtstag
Wie stellt sich die Situation in Sachsen dar?

501.692 Personen erhielten im August 2009 Unterstützungsleistungen zum Bestreiten des Lebensunterhaltes bzw. ihrer Kosten für Unterkunft und Heizung als Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II (Sozialgesetzbuch Zweites Buch). Die als „Hartz IV“ bekannte Leistung ist seit ihrer Einführung zum 1. Januar 2005 die am häufigsten gewährte Sozialleistung. Sie wird oft auch als Arbeitslosengeld II bezeichnet. Tatsächlich werden als „Arbeitslosengeld II“ aber nur die SGB II-Leistungen für Erwerbsfähige gewährt (das waren 388.408 Personen), während die 113.284 nicht erwerbsfähigen Mitglieder der 285.697 Bedarfsgemeinschaften „Sozialgeld“ erhielten. Unter den Sozialgeldbeziehern waren 109.331 Kinder im Alter unter 15 Jahren.
Nur 27.937 Personen (darunter 824 Kinder) bezogen am 31. Dezember 2008 entsprechende Leistungen im Rahmen der Sozialhilfe nach dem SGB XII. Laut Auskunft des Statistischen Landesamtes lag damit zum Jahresende 2008 das Verhältnis von Empfängern mit Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach SGB II bzw. SGB XII bei ca. 95 zu 5 Prozent. Die Leistungen nach SGB XII wurden für 9.833 Personen im Rentenalter und für 14.443 Personen mit einer dauerhaft anerkannten Erwerbsunfähigkeit als Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gewährt. Weitere 3.661 Personen, die nicht erwerbsfähig, aber auch nicht dauerhaft voll erwerbsgemindert waren, erhielten sie als laufende Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen.
Sie lebten in 3.395 Bedarfsgemeinschaften,
die zu über 90 Prozent aus einer einzelnen Person bestanden.


Die Grundsicherung für Arbeitsuchende löste diese Form der Hilfe (Sozialhilfe im engeren Sinn) durch ihre Zuständigkeit für alle erwerbsfähigen und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen weitestgehend ab. Sie steht ihr durch die Anwendung des Bedarfsgemeinschaftsprinzips und ihre Orientierung am Bedarf anstelle des vorangegangenen Erwerbseinkommens aber sehr nahe und unterscheidet sich damit wesentlich von ihrer Vorgängerin, der Arbeitslosenhilfe.

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Re: Bürgergehalt !? BGE - Bedingungsloses Grundeinkommen

Beitragvon Poet » 28.01.2010 - 14:22

Frisch aus dem Ticker:

Pellmann:
Sächsische Statistik belegt Scheitern von Hartz IV

Zur Medieninformation des Statistischen Landesamtes Sachsen zu fünf Jahren Hartz IV erklärt der sozialpolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE, Dr. Dietmar Pellmann:

Nach Angaben des Statistischen Landesamtes erhielten in Sachsen 530.000 Menschen Arbeitslosengeld II, Sozialgeld sowie Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung. Die Statistiker räumen zu Recht ein, dass der Begriff „Arbeitslosengeld II“ verwirrend ist, weil die hier gewährten Leistungen nichts anderes als Sozialhilfe darstellen.

Mit ihren Daten bestätigen die Kamenzer Statistiker, ohne diese Schlussfolgerung freilich selbst zu ziehen, dass Hartz IV gescheitert ist. Wären nämlich die Ausgangsdaten bei Einführung von Hartz IV mit beigezogen worden, was man bei einer in der Überschrift versprochenen Bilanz zum 5. Jahrestag hätte erwarten können, dann wäre das Scheitern offensichtlich geworden: Gehörten im Januar 2005 den so genannten Bedarfsgemeinschaften 491.000 Personen an, so Ende 2008 fast 502.000. Von einer Verringerung der Zahl der von Hartz IV Betroffenen, wie uns jüngst erneut Vertreter der sächsischen Regierungskoalition einreden wollten, kann damit überhaupt keine Rede sein. Würde zudem noch jener Personenkreis hinzu gerechnet, der wegen der Zwangseingliederung in Bedarfsgemeinschaften überhaupt keine Leistungen erhält oder in die Frühverrentung gezwungen wurde, so würde sich die Zahl der unmittelbar von Hartz IV Betroffenen um weitere ca. 100.000 erhöhen.

Die aktuellen Daten belegen zudem die nach wie vor großen Unterschiede zwischen den sächsischen Kommunen. So bleibt Leipzig mit großem Abstand die sächsische Hartz-IV-Hauptstadt, weit vor Dresden und auch Chemnitz.

Insgesamt bestätigen die Daten nachdrücklich: Ein Umsteuern ist dringend notwendig. Deshalb fordert DIE LINKE die Staatsregierung erneut auf, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die Diskriminierungsmauer zwischen Arbeitslosen erster und zweiter Ordnung eingerissen wird und alle Arbeitssuchenden von der Arbeitsagentur betreut und in Existenz sichernde Arbeitsverhältnisse vermittelt werden. Unerlässlich bleibt noch für lange Zeit ein zweiter Arbeitsmarkt, anstatt diesen, wie jüngst durch den Stopp des Kommunal-Kombi geschehen, marktideologischen Konstrukten zu opfern. Schließlich plädiert die Linksfraktion für die Ersetzung des Konstrukts Bedarfsgemeinschaft durch eine Individualveranlagung und für die Anhebung der Regelleistungen auf mittelfristig 500 Euro.

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Re: Bürgergehalt !? BGE - Bedingungsloses Grundeinkommen

Beitragvon KlausD » 29.01.2010 - 16:07

Poet hat geschrieben:Frisch aus dem Ticker:

Schließlich plädiert die Linksfraktion für die Ersetzung des Konstrukts Bedarfsgemeinschaft durch eine Individualveranlagung und für die Anhebung der Regelleistungen auf mittelfristig 500 Euro.



Ob die nach Oscars Abgang endlich mal das BGE auf ihre Fahnen schreiben?
Es ist ja fast ein Jahrzehnt her, seit Poet für Sachsens PDS/Linke das Konzept erstellt hat.
Zur Erinnerung:Zeitgerecht - Bürgergehalt
Homepage: www.zeitgerecht.de

LG
KlausD

PS. Wann kommt das angekündigte neue BGE-Buch, lieber Poet?
Alle Menschen sind gleich! - Dir auch?
Quelle: Zeitgerecht - Bürgergehalt * http://www.buergergehalt.de
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Re: Bürgergehalt !? BGE - Bedingungsloses Grundeinkommen

Beitragvon Baraka » 29.01.2010 - 20:18

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Re: Bürgergehalt !? BGE - Bedingungsloses Grundeinkommen

Beitragvon Anna » 31.01.2010 - 14:16

Und hier etwas zum Monatsausklang:

Arbeit ist und bleibt Folter

Ein neues Plädoyer gegen die Arbeit muss her, um, wie Menasse schreibt, endlich mal wieder klarzustellen, dass man Freiheit nicht von der Arbeit ableiten kann, sondern von der Notwendigkeit der Befreiung von Arbeit.
...

Zum Artikel---->

Man sollte nicht glauben, wie viel Fehler und Irrtümer Wissenschaftler ignorieren können, wenn sie ihr Gehalt von denen erhalten, die diese Fehler produzieren.
Al Gore - US-Vicepräsident in "An Inconvenient Truth"
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Re: Bürgergehalt !? BGE - Bedingungsloses Grundeinkommen

Beitragvon Baraka » 01.02.2010 - 03:10

:thx: :coolp: So etwas in der TAZ zu lesen... :wohow: Das hat mir jedenfalls gleich mal den Tag versüßt. ^^

Ein neues Plädoyer gegen die Arbeit muss her, um, wie Menasse schreibt, endlich mal wieder klarzustellen, dass man Freiheit nicht von der Arbeit ableiten kann, sondern von der Notwendigkeit der Befreiung von Arbeit.

Von meiner Seite aus kann ich eigentlich nur sagen, dass demnächst genau so ein Plädoyer kommen wird... :hide:

Passt auch zum Thema:


Dummdreiste Frau. Der hängt noch Kaviar vom Frühstück im rechten Mundwinkel... :hide:

Und das hier ist schon richtig "alt", also von 2008, und macht noch einmal überdeutlich, wie sehr das Erwerbsarbeitskonzept als sozioökonomisches Paradigma bereits gescheitert ist.

News4Press.com: Arbeitslosenzahlen sind eine schlimme Lüge
[...]

Frage: Aber die offiziellen Zahlen geben 3,434 Millionen Arbeitslose an. Wie kommen Sie bitte auf mehr als 9 Millionen Arbeitslose?

Bühner: Das ist ganz einfach. In den aus Nürnberg veröffentlichten Zahlen fehlen z.B. die 350.000 Rentner zwischen 60 und 65 Jahren, die aber ja durchaus noch arbeiten sollen, wenn es nach unserem ebenfalls bankrotten Rentensystem geht. Es fehlen die 480.000 Vorruheständler nach § 428 SGB III, die, mindestens 58 Jahre alt und meist unfreiwillig in den Vorruhestand gegangen, völlig entnervt am Arbeitsmarkt kapituliert haben. Weiterhin fehlen 1.200.000 Maßnahmeteilnehmer. Es fehlen ca. 80.000 krank gemeldete Arbeitslose und etwa 3,8 Millionen geringfügig Beschäftigte in sogenannten Minijobs untergebracht. Wenn man das alles zusammenrechnet, waren damit über 9,5 Millionen Menschen ohne einen richtigen Arbeitsplatz. Darin sind noch nicht einmal die befristeten Jobs erfasst und die min.400.000, die irgendwie zwischen die Ritzen nicht abgeglichener Zahlen von Arbeitslosengeldempfängern und arbeitslos Gezählten geraten sind. Man spricht hier gern von der sogenannten stillen Reserve.

[...]
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Re: Bürgergehalt !? BGE - Bedingungsloses Grundeinkommen

Beitragvon Momo » 01.02.2010 - 10:51

Naja, die Sarah will halt nicht, dass sich alle so durchs Leben gammeln wie der Arno

Vorsicht: BILD

Achja, bsonders empfehlenswert sind die Kommentare unten.
Mort interessierte sich für viele Dinge, zum Beispiel dafür, weshalb die menschlichen Zähne so gut zusammen paßten. Er hatte lange über diese Frage nachgedacht. Auch darüber, aus welchen unerfindlichen Gründen die Sonne ausgerechnet am Tag über den Himmel kroch, obgleich ihr Licht während der Nacht weitaus nützlicher gewesen wäre. [...]
Mit anderen Worten: Mort gehörte zu jenen Leuten, die gefährlicher sind als ein Sack voller Klapperschlangen. Er war entschlossen, über die elementare Logik des Universums Aufschluß zu gewinnen.
Terry Pratchett, Gevatter Tod
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Re: Bürgergehalt !? BGE - Bedingungsloses Grundeinkommen

Beitragvon Nena » 01.02.2010 - 14:27

Baraka hat geschrieben::thx: :coolp: So etwas in der TAZ zu lesen... :wohow: Das hat mir jedenfalls gleich mal den Tag versüßt. ^^

Ein neues Plädoyer gegen die Arbeit muss her, um, wie Menasse schreibt, endlich mal wieder klarzustellen, dass man Freiheit nicht von der Arbeit ableiten kann, sondern von der Notwendigkeit der Befreiung von Arbeit.

Von meiner Seite aus kann ich eigentlich nur sagen, dass demnächst genau so ein Plädoyer kommen wird... :hide:



Da bin ich schon ganz gespannt. Das wird doch das neue Buch zum BGE!?! :book6:

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