Bundesverfassungsgericht: Urteilsverkündung in Sachen „Hartz IV“
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts wird auf der Grundlage der
mündlichen Verhandlung vom 20. Oktober 2009 (siehe Pressemitteilung
Nr. 96/2009 vom 19. August 2009) am
9. Februar 2010, 10:00 Uhr,
im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts,
Schloßbezirk 3, 76131 Karlsruhe
sein Urteil verkünden.
Zur Erinnerung:
Wichtiger Hinweis für Betroffene:
Rechtliche Tipps zur anstehenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes über die Regelleistungen
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat am 20. Oktober 2009 über die anhängigen Verfahren 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09 und 1 BvL 4/09 mündlich verhandelt. Dabei ging es um die vom Hessischen Landessozialgericht (LSG) und vom Bundessozialgericht (BSG) eingereichten Vorlagebeschlüsse, nach denen jeweils gemäß Art. 100 GG zu prüfen ist, ob §§ 20 und 28 SGB II und damit die Bemessung und die Höhe der Regelleistungen für Erwachsene und Kinder mit dem Grundgesetz zu vereinbaren sind.
[...]
Die Chance, dass es für die Vergangenheit rückwirkende Korrekturen für alle Leistungsbezieher/innen gibt, ist nicht allzu groß, aber sie besteht. Sollte das BVerfG sich für rückwirkende Korrekturen der Regelleistung entscheiden, müssen Ansprüche erst geltend gemacht werden, um von höheren Leistungen zu profitieren. Leistungsbezieher/innen (nach SGB II und SGB XII) müssen jetzt für die Vergangenheit einen Überprüfungsantrag stellen, und gegen laufende Bescheide Widerspruch einlegen.
Im Sozialrecht gibt es die Besonderheit, dass bei falscher Rechts- oder Tatsachenanwendung und bei Bestandskraft des Bescheides (Widerspruchsfrist ist abgelaufen), der falsche Bescheid rückwirkend zugunsten der Betroffenen korrigiert werden muss. Zu Unrecht nicht erbrachte Leistungen sind dann bis zu vier Jahre rückwirkend nachzuzahlen (§ 44 Abs. 1 und Abs. 4 SGB X). Die Rücknahme eines falschen Bescheides (und damit die Nachzahlung) können Betroffene mit einem Überprüfungsantrag einleiten.
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So etwas in der TAZ zu lesen...
Das hat mir jedenfalls gleich mal den Tag versüßt. ^^