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HartzIV & Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

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HartzIV & Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Beitragvon Poet » 09.02.2010 - 13:16

Frisch aus dem Ticker:

BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
Pressemitteilung

Nr. 5/2010 vom 9. Februar 2010
Urteil vom 9. Februar 2010
1 BvL 1/09
1 BvL 3/09
1 BvL 4/09

II. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass die Vorschriften des SGB
II, die die Regelleistung für Erwachsene und Kinder betreffen, nicht den verfassungsrechtlichen
Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG
in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG erfüllen.

Die Vorschriften bleiben bis zur Neuregelung, die der Gesetzgeber bis zum 31. Dezember 2010 zu treffen hat, weiter anwendbar.

Der Gesetzgeber hat bei der Neuregelung auch einen Anspruch auf Leistungen zur Sicherstellung eines unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarfs für die nach § 7 SGB II Leistungsberechtigten vorzusehen, der bisher nicht von den Leistungen nach §§ 20 ff. SGB II erfasst wird, zur
Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums jedoch zwingend zu decken ist.

Bis zur Neuregelung durch den Gesetzgeber wird angeordnet, dass dieser Anspruch nach Maßgabe
der Urteilsgründe unmittelbar aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG zu Lasten
des Bundes geltend gemacht werden kann.

Der Entscheidung liegen im Wesentlichen folgende Erwägungen zu Grunde:
1. a) Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1
Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG sichert jedem Hilfebedürftigen
diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und
für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich
sind. Dieses Grundrecht aus Art. 1 Abs. 1 GG hat als Gewährleistungsrecht in seiner
Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG neben dem absolut wirkenden Anspruch aus Art. 1 Abs. 1 GG
auf Achtung der Würde jedes Einzelnen eigenständige Bedeutung.

Es ist dem Grunde nach unverfügbar und muss eingelöst werden, bedarf aber der Konkretisierung und stetigen Aktualisierung durch den Gesetzgeber, der die zu erbringenden Leistungen an dem jeweiligen Entwicklungsstand des Gemeinwesens und den bestehenden Lebensbedingungen auszurichten hat. Der Umfang des verfassungsrechtlichen Leistungsanspruchs kann im Hinblick auf die Arten des Bedarfs und die
dafür erforderlichen Mittel nicht unmittelbar aus der Verfassung abgeleitet werden. Die Konkretisierung
obliegt dem Gesetzgeber, dem hierbei ein Gestaltungsspielraum zukommt.

Zur Konkretisierung des Anspruchs hat der Gesetzgeber alle existenznotwendigen Aufwendungen
folgerichtig in einem transparenten und sachgerechten Verfahren nach dem tatsächlichen Bedarf,
also realitätsgerecht, zu bemessen.

b) Dem Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers bei der Bemessung des Existenzminimums entspricht
eine zurückhaltende Kontrolle der einfachgesetzlichen Regelung durch das Bundesverfassungsgericht.
Da das Grundgesetz selbst keine exakte Bezifferung des Anspruchs erlaubt, beschränkt
sich - bezogen auf das Ergebnis - die materielle Kontrolle darauf, ob die Leistungen evident
unzureichend sind. Innerhalb der materiellen Bandbreite, welche diese Evidenzkontrolle
belässt, kann das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums
keine quantifizierbaren Vorgaben liefern. Es erfordert aber eine Kontrolle der Grundlagen und der
Methode der Leistungsbemessung daraufhin, ob sie dem Ziel des Grundrechts gerecht werden.
Um eine der Bedeutung des Grundrechts angemessene Nachvollziehbarkeit des Umfangs der gesetzlichen
Hilfeleistungen sowie deren gerichtliche Kontrolle zu gewährleisten, müssen die Festsetzungen
der Leistungen auf der Grundlage verlässlicher Zahlen und schlüssiger Berechnungsverfahren
tragfähig zu rechtfertigen sein.

Das Bundesverfassungsgericht prüft deshalb, ob der Gesetzgeber das Ziel, ein menschenwürdiges
Dasein zu sichern, in einer Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG gerecht werdenden
Weise erfasst und umschrieben hat, ob er im Rahmen seines Gestaltungsspielraums ein
zur Bemessung des Existenzminimums im Grundsatz taugliches Berechnungsverfahren gewählt
hat, ob er die erforderlichen Tatsachen im Wesentlichen vollständig und zutreffend ermittelt und
schließlich, ob er sich in allen Berechnungsschritten mit einem nachvollziehbaren Zahlenwerk
innerhalb dieses gewählten Verfahrens und dessen Strukturprinzipien im Rahmen des Vertretbaren
bewegt hat. Zur Ermöglichung dieser verfassungsgerichtlichen Kontrolle besteht für den Gesetzgeber
die Obliegenheit, die zur Bestimmung des Existenzminimums im Gesetzgebungsverfahren
eingesetzten Methoden und Berechnungsschritte nachvollziehbar offen zu legen. Kommt
er ihr nicht hinreichend nach, steht die Ermittlung des Existenzminimums bereits wegen dieser
Mängel nicht mehr mit Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG in Einklang.

...Auszug - Ende ---
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Re: SGBII(HartzIV)Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Beitragvon Poet » 09.02.2010 - 13:49

1_BvL_0001_09_vom_2010_02_09.pdf
Das Urteil vom 9.02.2010
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Re: HartzIV - Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Beitragvon Anna » 09.02.2010 - 17:47

:thx:
Willy spinnt: Willy meint: Hartz IV / 2011
habe ich gerade gedacht, schon kommt die Meldung, die ihn bestätigt:
Verfassungsgericht kippt Hartz IV
Union kann sich sinkende Sätze vorstellen

und dann ein interessantes DR-Interview:
Jürgen Borchert im Gespräch mit Joachim Scholl
Die gesamte Debatte um Hartz IV, wie sie in den Medien und auch vom hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch (CDU) geführt werde, sei "total inkompetent", sagt der Sozialrichter Jürgen Borchert, der einen der in Karlsruhe verhandelten Fälle an das Bundesverfassungsgericht verwiesen hatte.
Man sollte nicht glauben, wie viel Fehler und Irrtümer Wissenschaftler ignorieren können, wenn sie ihr Gehalt von denen erhalten, die diese Fehler produzieren.
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Re: HartzIV - Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Beitragvon Baraka » 12.02.2010 - 02:56

Anna hat geschrieben:Die gesamte Debatte um Hartz IV, wie sie in den Medien und auch vom hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch (CDU) geführt werde, sei "total inkompetent", sagt der Sozialrichter Jürgen Borchert, der einen der in Karlsruhe verhandelten Fälle an das Bundesverfassungsgericht verwiesen hatte.

"Inkompetent" ist schon wieder so ein sträflich verharmlosender Euphemismus, wo eigentlich "sozialrassistisch" und "menschenfeindlich" (für Prekariatsferne Bildungsschichten auch: "misanthrop" :hide:) die angemesseneren Worte der Wahl gewesen wären. Naja.

Noch was von Tacheles:

Kurzbewertung zu den Überprüfungsanträgen nach der BVerfG-Entscheidung
Eine kurze Überlegung zur Entscheidung selbst:
Das BVerfG hat dem Gesetzgeber aufgegeben, die Regelleistungen bis Ende 2010 neu zu bemessen. Nachdem das Gericht nur sehr unklare Maßgaben gesetzt hat, wie diese Neubemessung der Regelleistungen auszusehen hat, ist es jetzt geboten entsprechende „Nachhilfe“ durch die Betroffenen und die Sozial- und Wohlfahrtsverbände zu erteilen.
Das Jahr 2010 sollte zu einem Jahr der Proteste gegen Niedriglohn, Sozialkürzung und für das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Leben werden. Die schwarz-gelbe Regierung sollte mit einer Welle von Protesten quer durch das Land konfrontiert werden. Das würde vielleicht genügend Druck erzeugen, damit die BVerfG-Entscheidung im Ergebnis für Betroffene tatsächlich zu höheren Leistungen führt und endlich mal ein Signal gegen den derzeitigen Sozialraub gesetzt wird.


Bundesverfassungsgericht schafft Anspruchsgrundlage für laufende atypische Bedarfe
Die mit Spannung erwartete Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Regelsätzen (1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09 und 1 BvL 4/09) hat bei den Leistungsbeziehern allgemein Enttäuschung hervorgerufen. Die Hoffnung vieler, das Bundesverfassungsgericht werde die Regelsätze zumindest für Kinder als zu niedrig ansehen und eine sofortige oder rückwirkende Erhöhung anordnen, wurden enttäuscht. Dennoch ist das Urteil nicht ganz ohne unmittelbaren positiven Nutzen. Denn eine Anordnung hat das Bundesverfassungsgericht nun doch getroffen.

Zumindest einige wenige Leistungsbezieher können unmittelbar von dem Urteil profitieren. Das Bundesverfassungsgericht hat nämlich nicht nur zu den Regelsätzen Stellung genommen, sondern auch zum laufenden Sonderbedarf.

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das Studium der Schönheit der Welt."

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Re: HartzIV - Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Beitragvon Anna » 12.02.2010 - 14:22

Es wogt der/die Westerwelle:
Berlin. "Die Diskussion über das Hartz-IV-Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat sozialistische Züge." Darauf beharrt FDP-Chef Guido Westerwelle und fügt hinzu: "Von meiner Kommentierung dieser Debatte habe ich keine Silbe zurückzunehmen."
"Wenn man in Deutschland schon dafür angegriffen wird, dass derjenige, der arbeitet, mehr haben muss als derjenige, der nicht arbeitet, dann ist das geistiger Sozialismus", sagte er der Passauer Neuen Presse. Und setzt noch eins drauf: "Für viele Linke ist Leistung ja beinahe eine Form von Körperverletzung. Dagegen wehre ich mich."
Zum Artikel bei FR-online----<<<<<


Oh Gott ist dieser Mensch :bash:
Als ginge es bei Arbeitslosigkeit um "Wollen/nicht wollen".
Und den Abstand vom Arbeitslosengeld/HartzIV zum Lohn kann man herstellen und erweitern, wenn man die Niedriglöhne abschafft, die zur Lebenshaltung nicht ausreichen. Nicht mit der Verringerung der Hartz-Sätze.

Anna :motz: :ulf:
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Re: HartzIV - Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Beitragvon Chubby » 12.02.2010 - 16:11

Anna hat geschrieben:Oh Gott ist dieser Mensch :bash:
Als ginge es bei Arbeitslosigkeit um "Wollen/nicht wollen".
Und den Abstand vom Arbeitslosengeld/HartzIV zum Lohn kann man herstellen und erweitern, wenn man die Niedriglöhne abschafft, die zur Lebenshaltung nicht ausreichen. Nicht mit der Verringerung der Hartz-Sätze.

Anna :motz: :ulf:


Mein Tipp:


Gruß
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Re: HartzIV - Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Beitragvon Baraka » 12.02.2010 - 17:39

Interessant ist ja eigentlich auch, dass die fanatischsten Leistungsfetischisten meistens diejenigen sind, die überhaupt nix leisten, außer das Maul aufzumachen und infantile Sozialismus-Paranoia in nicht rechtzeitig flüchtende Mikrofone und Kameras zu rülpsen. Wird Zeit, dass das BGE-Buch rauskommt, dann ist Schluss mit dieser paranoiden Manipulation der Menschen. :hide: Abgesehen von BILD-Lesern natürlich, denn die sind eh schon lange Hirntot....
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Re: HartzIV - Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Beitragvon Poet » 15.02.2010 - 16:33

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Re: HartzIV - Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Beitragvon Baraka » 15.02.2010 - 23:45

Ach, der Willy. Hat ein gutes Herz. :thumpup:

Das unterscheidet ihn von Westerwave.
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Re: HartzIV - Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Beitragvon Baraka » 18.02.2010 - 19:44

Ist Karneval eigentlich auch ein Zeichen spätrömischer Dekadenz? Ist dieses leistungslose Verlangen von Strüssje und Kamelle nicht purer Sozialismus? Herr Westerwelle? Ich bin ratlos, und man sagte mir, Sie seien unser moralischer Leid... äh... Leitstern in dieser so düsteren Zeit. Bitte erleuchten Sie mich.

Mal sehen, was Volker so sagt...



Das hier erinnert mich auch voll an Koch und Westerwelle:

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Re: HartzIV - Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Beitragvon Baraka » 21.02.2010 - 20:21

Gut, dass Tacheles das noch mal klar, bzw. mal richtig stellt. Das scheint kaum einer verstanden zu haben. Bzw. viele versuchen krampfhaft irgendetwas positives in diese gequierlte Rechtsbeugescheiße dieser verf... Parteienrichter zu projizieren, wo im nüchternen Zustand eigentlich kaum etwas zu finden ist....

Hartz IV-Eckregelsatz verfassungsgemäß

Entgegen der zahlreichen Falschmeldungen aus Medien („Regelsätze für Hartz IV-Empfänger verfassungswidrig” FAZ 11.02.2010) und Wohlfahrtsverbänden hat das Bundesverfassungsgericht die Höhe der Regelsätze nicht für verfassungswidrig erklärt.

Es hat im Gegenteil eindeutig festgestellt: „Da nicht festgestellt werden kann, dass die gesetzlich festgesetzten Regelleistungsbeträge evident unzureichend sind, ist der Gesetzgeber nicht unmittelbar von Verfassungs wegen verpflichtet, höhere Leistungen festzusetzen”. (BVerfG Pressemitteilung).

[...]

Als verfassungswidrig wird nur das Verfahren zur Festsetzung der Regelsätze betrachtet (Rd.Nr. 210), nicht die Höhe der Regelsätze selbst. „Schätzungen 'ins Blaue hinein' laufen … einem Verfahren realitätsgerechter Ermittlung zuwider und verstoßen deshalb gegen Art. 1 Abs. 1 GG (Unantastbarkeit der Menschenwürde) in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG.” (Rd.Nr. 171) Wenn die Höhe der Regelsätze dem Hohen Gericht nach verfassungsgemäß ist, muss man demnach also nur die Höhe der Regelsätze „nachvollziehbar begründen” (Rd.Nr. 171), um der Menschenwürde und dem Sozialstaatsprinzip genüge zu tun.

Die Bundesregierung ist also trotz verfassungswidriger Methoden der Regelsatzbemessung zu durchaus verfassungsgemäßen Bemessungen der Regelsätze gekommen. Man muss schon Professor sein, um das Interesse an der Aufrechterhaltung des unhaltbaren bestehenden Zustandes von Hartz IV so klug zu begründen, dass möglichst viele Menschen dennoch meinen, es würde sich etwas ganz Bedeutsames ändern. Hätten sie diese Fähigkeit nicht, wären sie von den Parteien, die Hartz IV beschlossen haben, wohl auch nicht für diese Funktion vorgeschlagen und gewählt worden.

[...]

Insgesamt verdient es das Urteil nicht, begrüßt zu werden. Es greift zwar Kritik teilweise auf, wendet die Sache aber so, dass der bestehende Zustand gerechtfertigt wird. Er soll nur besser „kommuniziert” werden. Die hauptsächliche Wirkung des Urteils besteht darin, der Kritik an Hartz IV das Wasser abzugraben, ohne dass es etwas kostet. Die Wirkung besteht darin, die soziale Bewegung auf das Bundesverfassungsgericht auszurichten und die angeblich wunderbaren Auswirkungen für arme Leute, die sein Urteil haben würde. Angesichts der eigenen Schwäche erträumen sich viele, dass die acht von den Hartz-IV-Parteien bestellten Professoren des BverfG es für sie richten würden.

Medienkonzerne und Hartz-IV-Parteien haben diese Hoffnungen geschürt, indem sie die Milliarden Euro an die Wand malten, die möglicherweise aufgrund des Urteils auf sie zukämen. Die allseits geschürten Hoffnungen auf das Bundesverfassungsgericht erschweren das selbstständige Auftreten der LohnarbeiterInnen, seien sie erwerbslos oder beschäftigt. Sie bekommen hier nicht das Recht, das ihnen nützen würde. Deshalb sind jetzt nicht Hoffnungen auf die Umsetzung dieses Hartz IV-Verteidigungsurteils angesagt, sondern die verstärkte Kampagne für die eigenen Forderungen.
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Re: HartzIV - Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Beitragvon KlausD » 22.02.2010 - 13:13

Der Mann überrascht immer wieder:

Und infolgedessen müssten eigentlich diese Löhne angehoben werden, wenn der Satz stimmen soll, dass sie mehr verdienen müssten, als die Hartz-IV-Leute. Das Schlimme ist ja, dass es immer mehr Arbeitgeber gibt, die ihren Leuten niedrige Löhne bezahlen, obwohl sie höhere bezahlen könnten, und sagen: Den Rest holt ihr euch beim Staat, beim Steuerzahler. Das ist der eigentliche Skandal, der sich abspielt um Hartz IV herum."
Heiner Geissler - Klare Worte >>>
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Quelle: Zeitgerecht - Bürgergehalt * http://www.buergergehalt.de
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Re: HartzIV - Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Beitragvon Poet » 23.02.2010 - 17:21

Frisch aus dem Ticker:

PRESSEMITTEILUNG der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

NR. 0189
Datum: 23. Februar 2010

Bundesarbeitsministerium arbeitet mit falschen Zahlen

Zu den fehlerhaften Berechnungen des Bundesarbeitsministeriums erklärt Markus Kurth, Sprecher für Sozialpolitik:

Das Bundesarbeitsministerium bedient sich bei seinen Berechnungen der Demagogie und der falschen Rechenbeispiele von Westerwelle und Co.

Würde das Ministerium die sogenannten vorgelagerten Systeme wie Kindergeld, Kinderzuschlag und Wohngeld mit in seine Rechnungen einbeziehen, käme es zu ganz anderen Ergebnissen. Um am Monatsende so viel Geld zu haben, wie ein Arbeitslosengeld-II-Bezieher mit einem von uns geforderten Regelsatz von 420 Euro, bedürfte es je nach Konstellation eines Mindestlohns von durchschnittlich 7,50 Euro. So ergäbe sich für einen Alleinverdienerhaushalt bei einem kinderlosen Paar ein Stundenlohn von rund 7,10 Euro sowie bei einem Paar mit zwei Kindern von rund 7,70 Euro, um nicht mehr hilfebedürftig zu sein.

Es ist ein Skandal, wenn nun sogar das für die "Sozialstaatsdebatte" zuständige Ministerium falsche Rechenbeispiele in die Welt setzt und somit Öl ins Feuer gießt.

(c) Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Pressestelle
11011 Berlin

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Re: HartzIV - Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Beitragvon Baraka » 23.02.2010 - 22:33

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Re: HartzIV - Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Beitragvon Baraka » 24.02.2010 - 17:17

Hartz 4 Debatte: Weitere Anzeige gegen Westerwelle

Noch ein Strafantrag gegen Dr. Guido Westerwelle aufgrund von Diskriminierungen und Beleidigungen von Hartz IV Betroffenen

Am gestrigen Dienstag wurde von Bruno Schillinger Strafanzeige gegen Herr Dr. Guido Westerwelle wegen des Tatvorwurfs der Beleidigung, Diskriminierung von Erwerbslosen in Deutschland, als auch der Volksverhetzung erstattet. Die Anzeige ging per Fax an die Staatsanwaltschaft Berlin.

Weiter


Petition: Rücktrittsforderung an Guido Westerwlle

Sehr geehrter Herr Außenminister und Vizekanzler
Dr. Guido Westerwelle,

kurz nach Bekanntgabe des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes bezüglich der Regelleistungen nach dem SGB II, am 09. Februar 2010, haben Sie dem Volk in Deutschland eine Neuauflage Ihrer Hetzkampagne gegen Bezieher von Sozialleistungen nach dem SGB II geliefert.

Zur Zeit stehen Sie wieder in der Öffentlichkeit mit einer von Ihnen geschürten Kampagne gegen den Sozialstaat und die bedürftige Bevölkerung. In der Angelegenheit der Leistungen nach dem SGB II, auch Hartz IV genannt, wobei ich diesen Begriff selbst nicht sehr nutze, haben Sie ja bereits schon einige Schlagzeilen geliefert. Immer wieder bedienen Sie die mittlerweile unerträglichen und völlig unsachlichen Klischees, die auch von einigen anderen Persönlichkeiten aus Wirtschaft und Politik bedient werden. „Die Arbeitsaufnahme darf nicht unattraktiv werden durch zu hohe Leistungen“. Die wesentliche Problematik des heutigen Arbeitsmarktes, wie das Leisten von Überstunden bis zum Erbrechen, Verringerung der Urlaubstage, Verzicht auf Feiertage, einige zu geringe bis lächerliche Entlohnung für qualifizierte Tätigkeiten, kein Weihnachts- und Urlaubsgeld mehr, Dezimierung des Kündigungsschutzes, die Notwendigkeit eines Mindestlohnes, die Notwendigkeit neuer Arbeitszeitmodelle, ständiger Abbau von Arbeitsplätzen, fehlende Neuschaffung qualifizierter Stellen usw. interessieren Sie ja wohl keinen Millimeter weit.

Weiter
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