Gut, dass
Tacheles das noch mal klar, bzw. mal richtig stellt. Das scheint kaum einer verstanden zu haben. Bzw. viele versuchen krampfhaft irgendetwas positives in diese gequierlte Rechtsbeugescheiße dieser verf... Parteienrichter zu projizieren, wo im nüchternen Zustand eigentlich kaum etwas zu finden ist....
Hartz IV-Eckregelsatz verfassungsgemäßEntgegen der zahlreichen Falschmeldungen aus Medien („Regelsätze für Hartz IV-Empfänger verfassungswidrig” FAZ 11.02.2010) und Wohlfahrtsverbänden hat das Bundesverfassungsgericht die Höhe der Regelsätze nicht für verfassungswidrig erklärt.
Es hat im Gegenteil eindeutig festgestellt: „Da nicht festgestellt werden kann, dass die gesetzlich festgesetzten Regelleistungsbeträge evident unzureichend sind, ist der Gesetzgeber nicht unmittelbar von Verfassungs wegen verpflichtet, höhere Leistungen festzusetzen”. (BVerfG Pressemitteilung).
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Als verfassungswidrig wird nur das Verfahren zur Festsetzung der Regelsätze betrachtet (Rd.Nr. 210), nicht die Höhe der Regelsätze selbst. „Schätzungen 'ins Blaue hinein' laufen … einem Verfahren realitätsgerechter Ermittlung zuwider und verstoßen deshalb gegen Art. 1 Abs. 1 GG (Unantastbarkeit der Menschenwürde) in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG.” (Rd.Nr. 171) Wenn die Höhe der Regelsätze dem Hohen Gericht nach verfassungsgemäß ist, muss man demnach also nur die Höhe der Regelsätze „nachvollziehbar begründen” (Rd.Nr. 171), um der Menschenwürde und dem Sozialstaatsprinzip genüge zu tun.
Die Bundesregierung ist also trotz verfassungswidriger Methoden der Regelsatzbemessung zu durchaus verfassungsgemäßen Bemessungen der Regelsätze gekommen. Man muss schon Professor sein, um das Interesse an der Aufrechterhaltung des unhaltbaren bestehenden Zustandes von Hartz IV so klug zu begründen, dass möglichst viele Menschen dennoch meinen, es würde sich etwas ganz Bedeutsames ändern. Hätten sie diese Fähigkeit nicht, wären sie von den Parteien, die Hartz IV beschlossen haben, wohl auch nicht für diese Funktion vorgeschlagen und gewählt worden.
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Insgesamt verdient es das Urteil nicht, begrüßt zu werden. Es greift zwar Kritik teilweise auf, wendet die Sache aber so, dass der bestehende Zustand gerechtfertigt wird. Er soll nur besser „kommuniziert” werden. Die hauptsächliche Wirkung des Urteils besteht darin, der Kritik an Hartz IV das Wasser abzugraben, ohne dass es etwas kostet. Die Wirkung besteht darin, die soziale Bewegung auf das Bundesverfassungsgericht auszurichten und die angeblich wunderbaren Auswirkungen für arme Leute, die sein Urteil haben würde. Angesichts der eigenen Schwäche erträumen sich viele, dass die acht von den Hartz-IV-Parteien bestellten Professoren des BverfG es für sie richten würden.
Medienkonzerne und Hartz-IV-Parteien haben diese Hoffnungen geschürt, indem sie die Milliarden Euro an die Wand malten, die möglicherweise aufgrund des Urteils auf sie zukämen. Die allseits geschürten Hoffnungen auf das Bundesverfassungsgericht erschweren das selbstständige Auftreten der LohnarbeiterInnen, seien sie erwerbslos oder beschäftigt. Sie bekommen hier nicht das Recht, das ihnen nützen würde. Deshalb sind jetzt nicht Hoffnungen auf die Umsetzung dieses Hartz IV-Verteidigungsurteils angesagt, sondern die verstärkte Kampagne für die eigenen Forderungen.